Deutsche Bank lehnt Vergleich im Prozess mit Leo Kirch ab
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- 20. April 2011
- by 263StGB.com
- Schadensersatz,
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“Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Hinweisbeschluss vom 24. März 2011 vorgeschlagen , dass die Deutsche Bank an frühere Kirch-Firmen 775 Millionen Euro zahlen möge. Der Senat begründete seinen Vergleichsvorschlag damit, dass Breuer und die Bank in Kirchs und seiner Firmen Schuld stehen könnten. Der Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, den die Richter anführen, ist kurz und klar: »Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.« Eine Haftung komme »ernsthaft in Betracht«, schreiben die Richter.”
Quelle: Aus einem Artikel der Zeit vom 20.04.2011. Der vollständige Beitrag ist hier zu finden: http://www.zeit.de/2011/17/Prozess-Leo-Kirch
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